Die Schweiz will Greenwashing im Finanzwesen bekämpfen

Laut Fintech Global News bereitet sich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) der Schweiz auf die Bekämpfung von Greenwashing im Finanzsektor vor, ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung von Transparenz und Integrität bei nachhaltigen Investitionen. Wie ESG Today am 26. Oktober 2023 berichtete, ist die Initiative des FDF eine Reaktion auf das Engagement des Schweizer Bundesrats, das Problem des Greenwashing anzugehen, wie in seinem im Dezember 2022 veröffentlichten Papier dargelegt.
Das Hauptaugenmerk dieser Bemühungen liegt auf der Prüfung von Anlageprodukten, die Labels wie „nachhaltig“, „grün“ oder „ESG“ (Umwelt, Soziales und Governance) tragen. Im Einklang mit den Vorgaben des Rates werden die Verordnungen des EFD strenge Kriterien für diese Labels festlegen, um sicherzustellen, dass sie die Nachhaltigkeitsziele der Finanzprodukte genau widerspiegeln.
Im Ratspapier zur Bekämpfung von Greenwashing wurden mehrere Maßnahmen vorgestellt, die die Grundlage für die kommenden Regelungen bilden. Eine der zentralen Anforderungen besteht darin, dass Finanzprodukte, die ein Nachhaltigkeitslabel tragen, mindestens ein Anlageziel haben müssen, das über ihre finanziellen Ziele hinausgeht. Diese Ziele sollten mit spezifischen Nachhaltigkeitszielen im Einklang stehen und zu umfassenderen Umwelt- und Sozialzielen beitragen. Darüber hinaus muss in der Produktdokumentation klar dargelegt werden, welche Merkmale oder Kombinationen davon die Verwendung solcher Kennzeichnungen rechtfertigen.
Um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern, stellte der Rat klar, dass Finanzprodukte, die ausschließlich auf die Minderung von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales und Governance) ausgerichtet sind, ohne aktiv bestimmte Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen, nicht für die Vergabe eines Nachhaltigkeitslabels in Frage kommen. Darüber hinaus werden die vorgeschlagenen Verordnungen Finanzdienstleistungsunternehmen, die nachhaltige Anlageprodukte anbieten, dazu verpflichten, einen detaillierten Bericht über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Umsetzungsmethoden, Messtechniken und eine konsistente Berichterstattung über Nachhaltigkeitsziele vorzulegen. Um die Glaubwürdigkeit dieser Berichte sicherzustellen, sollten sie von unabhängiger Seite überprüft werden.
Der Bundesrat hat das EFD aufgefordert, mit verschiedenen Regierungsstellen, Regulierungsbehörden , Industrieverbänden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenzuarbeiten, um die Machbarkeit dieser vorgeschlagenen Massnahmen zu prüfen. In seiner jüngsten Ankündigung hat das FDF sein unerschütterliches Engagement zum Ausdruck gebracht, sich der Haltung des Rates anzuschließen und einen prinzipienbasierten Ansatz gegenüber der staatlichen Regulierung zu bevorzugen. Auch die von der Industrie vorangetriebene Selbstregulierung kann eine ergänzende Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung spielen.
Allerdings hat das EFD dem Finanzsektor die Tür offen gelassen, Selbstregulierungslösungen vorzuschlagen, die mit den Zielen des Rates übereinstimmen. Wenn die Industrie wirksame Selbstregulierungsmechanismen entwickeln und umsetzen kann, kann die Notwendigkeit weiterer regulatorischer Eingriffe entfallen. Das EFD hat eine Frist bis August 2024 gesetzt, um einen Verordnungsentwurf zur öffentlichen Vernehmlassung vorzulegen. Dies markiert einen entscheidenden Meilenstein in den Bemühungen der Schweiz, Greenwashing im Finanzwesen zu bekämpfen.
Die Schweiz unternimmt entscheidende Schritte im Kampf gegen Greenwashing in der Finanzindustrie: Das EFD bereitet die Einführung von Vorschriften vor, die strenge Kriterien für Nachhaltigkeitslabels vorsehen, die Transparenz fördern und sicherstellen, dass nachhaltige Investitionen tatsächlich zu ökologischen und sozialen Zielen beitragen. Diese Initiative spiegelt das Engagement der Schweiz für verantwortungsvolle Finanzen wider und steht im Einklang mit den weltweiten Bemühungen zur Schaffung einer nachhaltigeren und transparenteren Finanzlandschaft.